Glossar
A
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Audit: Systematische Überprüfung und Bewertung von Prozessen oder Systemen, um deren Konformität mit bestimmten Standards oder Anforderungen zu gewährleisten.
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Auditverfahren: Ein strukturierter Prozess zur Bewertung und Verbesserung von Unternehmensprozessen, insbesondere im Bereich des Risikomanagements.
B
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Backoffice: Interne Abteilungen eines Unternehmens, die organisatorische und administrative Aufgaben erledigen
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Berufshaftpflichtversicherung: Versicherung, die für Schäden aufkommt, die durch berufliche Fehler oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
C
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Compliance: Einhaltung von gesetzlichen, regulatorischen und unternehmensinternen Vorgaben und Richtlinien.
D
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Deckungssumme: Maximaler Betrag, den eine Versicherung im Schadensfall auszahlt.
F
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Full-Service: Umfassendes Dienstleistungsangebot, das alle relevanten Leistungen in einem bestimmten Bereich abdeckt.
G
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Gewerbeversicherung: Versicherungsschutz, der speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Selbstständigen zugeschnitten ist.
H
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Haftpflichtversicherung: Versicherung, die den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter schützt.
I
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ISO 9001:2015: Internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme, die Anforderungen an die Qualität und kontinuierliche Verbesserung von Prozessen festlegt.
K
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Kfz-Versicherung: Versicherungsschutz für Fahrzeuge, der Schäden am eigenen Fahrzeug oder an Dritten abdeckt.
M
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Maklervertrag: Vertrag zwischen einem Kunden und einem Versicherungsmakler, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
P
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Policenverwaltung: Verwaltung und Organisation von Versicherungsverträgen und -dokumenten.
R
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Rennkaskoversicherung: Spezielle Versicherung für Rennfahrzeuge, die Schäden während Rennveranstaltungen abdeckt.
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Risikoanalyse: Systematische Identifikation und Bewertung von potenziellen Risiken, um geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.
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Risikomanagement: Prozess zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken innerhalb eines Unternehmens.
S
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Schadenabwicklung: Prozess der Bearbeitung und Regulierung von Versicherungsansprüchen nach Eintritt eines Schadens.
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Schadenmeldung: Offizielle Mitteilung an die Versicherung über einen eingetretenen Schaden, um Leistungen in Anspruch zu nehmen.
V
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Versicherungsmakler: Unabhängiger Vermittler von Versicherungsverträgen, der im Auftrag des Kunden arbeitet und nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden ist.
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Versicherungsnehmer: Person oder Unternehmen, das einen Versicherungsvertrag abschließt und damit Inhaber der Versicherung ist
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Versicherungsvertrag: Rechtliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über den Umfang und die Bedingungen des Versicherungsschutzes.