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COMPLIANCE- UND VERHALTENSREGELN

Im Zuge unserer stetigen wachsenden Qualität und Transparenz haben wir uns den Compliance und Verhaltensregeln der Ver-sicherungswirtschaft und der Verbände angepasst. Diese Regelung betrifft alle Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Vermittler sowie Partner unseres Hauses. 

Für die Ausübung unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler haben wir die nachfolgenden Regeln zugrunde gelegt.

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01

EHRBARER KAUFMANN


Unsere Tätigkeit als Versicherungs-makler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers.

03

WIR SIND NICHT BESTECHLICH!


Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgL § 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen. 

05

WIR DOKUMENTIEREN SORGFÄLTIG


Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.

07

BEI ABWERBUNG UND UMDECKUNG HAT DAS KUNDENINTERESSE VORRANG


Bei einer Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungs-vertrages wird stets das Kunden-interesse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungs-verträgen zu befragen. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungs-bereich kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation. 

09

WIR BLEIBEN UNABHÄNGIG


Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, ins-besondere über Sondervergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsvermittler speziell als Versicherungsmakler keine Beein-trächtigung erfahren darf.

02

INTERESSE DER KUNDEN


Kernbestandteil der Versicherungs-maklertätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen Bedürfnissen orientiert und regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungs-interesse.

04

DATENSCHUTZ HAT HÖCHSTE PRIORITÄT


Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Des Weiteren werden die datenschutz-rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten. 

06

NACH VERTRAGSABSCHLUSS BERATEN WIR SIE WEITER


Zu den Grundlagen des Versicherungs-maklers gehört die Beratung und Betreuung des Versicherungsnehmers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungs-verhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.

08

WIR BILDEN UNS WEITER!


Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsmakler. Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.

10

WIR SIND UNBÜROKRATISCH


Das bewährte Ombudsmann System der Versicherungswirtschaft bietet dem Kunden ein unabhängiges, unbüro-kratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungsunternehmen sondern auch mit Versicherungsmaklern. Der Kunde wird vom Versicherungsmakler auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.

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